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Bundesübung  2011
 
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder
den militärischen Leistungsausweis und die persönliche Dienstwaffe.
 
Ohne diese Ausweise wird kein Standblatt abgegeben