Bundesübung 2011
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder
den militärischen Leistungsausweis und die persönliche Dienstwaffe.
Ohne diese Ausweise wird kein Standblatt abgegeben